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   LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10 K, 33 StVK 895/09 K   

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https://dejure.org/2011,73214
LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10 K, 33 StVK 895/09 K (https://dejure.org/2011,73214)
LG Aachen, Entscheidung vom 16.11.2011 - 33 StVK 394/10 K, 33 StVK 895/09 K (https://dejure.org/2011,73214)
LG Aachen, Entscheidung vom 16. November 2011 - 33 StVK 394/10 K, 33 StVK 895/09 K (https://dejure.org/2011,73214)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
    Materiell fordert dabei das aus dem Grundgesetz abgeleitete Übermaßverbot, die Sicherungsbelange der Allgemeinheit und den Freiheitsanspruch des Verurteilten im Einzelfall abzuwägen (vgl. BVerfGE 70, 297, 311).

    Der Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruches stößt jedoch dort an Grenzen, wo es nach Art und Maß der von dem Verurteilten drohenden Gefahren vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, diesen in Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297, 315; BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -, NJW 2004, 739, 742).

  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
    Bei besonders gefährlichen vorausgegangenen Taten ist die Aussetzung dann in der Regel weniger leicht zu verantworten (BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; Fischer, StGB 58. Aufl. § 57 Rdn. 12a m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04

    Widerstandsunfähigkeit (geistige Behinderung; Überzeugungsbildung; Begründung)

    Auszug aus LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
    Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340; OLG Nürnberg, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
    Auszug aus LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
    Bei besonders gefährlichen vorausgegangenen Taten ist die Aussetzung dann in der Regel weniger leicht zu verantworten (BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; Fischer, StGB 58. Aufl. § 57 Rdn. 12a m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
    Dies gilt indes auch unter Berücksichtigung der strengen Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09 - (NJW 2011, 1931), die hier in Bezug auf die Überprüfung der Fortdauer der Maßregel hinsichtlich des Verurteilten zu beachten sind.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
    Der Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruches stößt jedoch dort an Grenzen, wo es nach Art und Maß der von dem Verurteilten drohenden Gefahren vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, diesen in Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297, 315; BVerfG, Urteil vom 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -, NJW 2004, 739, 742).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Auszug aus LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
    Entscheidend für diese Einordnung des Verhaltens einer Person als psychische Störung ist der Grad der objektiven Beeinträchtigung der Lebensführung in sozialer und ethischer Hinsicht, der anhand des gesamten - auch des strafrechtlich relevanten Verhaltens - des Betroffenen zu bestimmen ist (vgl. BVerfG - 3. Kammer des 2. Senats -, Beschluss vom 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11 -).
  • OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11

    Voraussetzungen der nachträglichen Anordnung der Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
    Dies würde dem Prinzip widersprechen, dass die staatliche Ordnung die Intensität des geschuldeten Rechtsschutzes nach dem Grad der bedrohten Rechtsgüter zu bemessen hat (vgl. hierzu insgesamt OLG Nürnberg, NJW-Spezial 2011, 665 m.w.N.).
  • OLG Köln, 06.12.2010 - 2 Ws 529/10

    Erfordernis der weiteren Überprüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung in

    Auszug aus LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
    Auf die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde hin hat das OLG Köln mit Beschluss vom 06.12.2010 (2 Ws 529/10) die Sache zur erneuten Entscheidung über den Antrag des Verurteilten an die Kammer zurückverwiesen.
  • BVerfG, 28.03.2013 - 2 BvR 553/12

    Sicherungsverwahrung (Vertrauensschutz in "Altfällen"); Verhältnismäßigkeit

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 1. Februar 2012 - 2 Ws 36/12 - und der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 16. November 2011 - 33 StVK 394/10 K verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
  • OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 36/12

    Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung in einem sog. Altfall;

    Zuletzt hat es die Kammer mit Beschluss vom 18.06.2010 (33 StVK 394/10 K), auf dessen Gründe wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, den Antrag des Verurteilten vom 17.05.2010, die weitere Vollstreckung der Sicherungsverwahrung sofort zu beenden, zurückgewiesen und zugleich abgelehnt, die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 19. April 1985 (XX a - 3/85; 111 Js 203/84 StA Düsseldorf) für erledigt zu erklären.
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